Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30227
VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607 (https://dejure.org/2022,30227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2022 - 3 CS 22.1607 (https://dejure.org/2022,30227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2022 - 3 CS 22.1607 (https://dejure.org/2022,30227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayBG Art. 8, 47 Abs. 1
    Abordnung bei innerbehördlichen Spannungen

  • rewis.io

    Abordnung, Dienstliches Bedürfnis, Innerbehördliche Spannungen, Ermessensausübung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Allerdings darf die Frage, ob ein eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Störungen einer reibungslosen Zusammenarbeit vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 10; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27), nicht unberücksichtigt bleiben.

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung durfte der Antragsgegner darauf abstellen, wessen Versetzung den künftigen Dienstbetrieb am wenigsten beeinträchtigen würde, wobei auch die dienstliche Stellung der Kontrahenten in den Blick zu nehmen war (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    2.3.1 Dabei können die Verwaltungsgerichte die Ermessenserwägungen des Dienstherrn nur daraufhin überprüfen, ob sie durch Ermessensmissbrauch gekennzeichnet sind; die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn willkürlich sind (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5 zu einer Umsetzung).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    2.1 Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 3 CS 20.1031 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.; eine Versetzung betreffend BayVGH B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31; Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 6 CS 21.198

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Die Möglichkeit der Versetzung oder Abordnung aufgrund eines dienstlichen Bedürfnisses ist dem Beamtenverhältnis immanent; es bedarf daher schon besonderer Umstände, die eine Abordnung als ermessensfehlerhaft erscheinen lassen (zur Ermessensausübung Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2022, Art. 48 BayBG Rn. 34; BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 6 CS 21.198 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Allerdings darf die Frage, ob ein eindeutig oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden an der Entstehung oder dem Fortbestehen der Störungen einer reibungslosen Zusammenarbeit vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 10; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 27), nicht unberücksichtigt bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - 6 B 1262/15

    Amtsgemäße Abordnung eines Oberstudiendirektors an ein anderes Gymnasium;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    2.2.1 Denn schon das Vorliegen erheblicher und bereits längere Zeit andauernder innerdienstlicher Spannungen rechtfertigt regelmäßig die Abordnung einer an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamtin, um im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung den behördlichen Frieden wiederherzustellen; dies gilt unabhängig davon, wie die Verantwortungsanteile für die Entstehung des Spannungsverhältnisses verteilt sind (OVG NW, B.v. 21.12.2015 - 6 B 1262/15 - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 02.11.2006 - 2 B 253/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    2.1 Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 3 CS 20.1031 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.; eine Versetzung betreffend BayVGH B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31; Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 3 CS 20.1031

    Abordnung bei Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    2.1 Aus dem gesetzlich in Art. 8 BayBG festgelegten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abordnung und dem sich daraus ergebenden Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung folgt, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann gerechtfertigt ist, wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das persönliche Interesse des Beamten am Aufschub das öffentliche Interesse überwiegt (BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 3 CS 20.1031 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 2.11.2006 - 2 B 253/06 - juris Rn. 19 f.; eine Versetzung betreffend BayVGH B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris Rn. 31; Reich, Beamtenstatusgesetz, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Der Dienstherr ist hierbei (auf der Rechtsfolgenseite) verpflichtet, dienstliche und persönliche Belange gegeneinander abzuwägen (BayVGH, U.v. 4.8.1993 - 3 B 93.237 - ZBR 1994, 158) und im Hinblick auf die ihm obliegende Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) dem persönlichen Wohl und der Gesundheit des betroffenen Beamten ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Aufl. 2018, § 14 Rn. 2).
  • VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 2 K 22.1069

    Abordnung, Verwaltungsakt, Vollziehung, Ermessensentscheidung, Arbeitnehmer,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2022 - 3 CS 22.1607
    Die Antragstellerin verfolgt mit der Beschwerde ihren Antrag weiter, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 2. Mai 2022 (Au 2 K 22.1069) gegen die Abordnung anzuordnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2023 - 6 B 260/23

    Untersuchungsanordnung; Sachlichkeitsgebot

    Aus diesem Grund wird in der Rechtsprechungein dienstliches Bedürfnis für die (Weg-)Umsetzung eines Beamten grundsätzlich bereits aufgrund dessen objektiver Beteiligung am innerdienstlichen Spannungsverhältnis bejaht, d. h. unabhängig von der Verteilung der Verantwortungsanteile, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 25.4.2023 - 1 WB 47.21 -, juris Rn. 30 f. und OVG NRW, Beschluss vom 29.9.2022 - 6 B 667/22 -, juris Rn. 39 m. w. N. sowie Bay. VGH, Beschluss vom 30.9.2022 - 3 CS 22.1607 -, juris Rn. 8.
  • VG Bayreuth, 09.03.2023 - B 5 E 23.157

    Fehlender Anspruch auf Verlängerung einer Abordnung, weites Ermessen des

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass mit dem BayVGH "das Vorliegen erheblicher und bereits längere Zeit andauernder innerdienstlicher Spannungen [...] regelmäßig die Abordnung einer an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamtin [rechtfertigt], um im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung den behördlichen Frieden wiederherzustellen" (BayVGH, B.v. 30.9.2022 - Az. 3 CS 22.1607 - BeckRS 2022, 29819 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht